Alterseinkünftegesetz

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Alterseinkünftegesetz

Das In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) Anfang 2005 bildete einen deutlichen Einschnitt im System der Altersvorsorge in Deutschland. Ziel war die Sicherung des Erhalts der gesetzlichen Rentenversicherung und die gleichzeitige Förderung der privaten Altersvorsorge.

Nachgelagerte Besteuerung
Als Anreiz für die eigenverantwortliche Altersvorsorge wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Dazu werden die Berufstätigen durch die Steuerfreistellung von Vorsorgeaufwendungen entlastet, bevor im Gegenzug die Einkünfte während der Rentenphase besteuert werden.

Direkte und indirekte Förderung
Mit der Einführung der sogenannten Rürup-Rente hat der Gesetzgeber eine bestimmte Art der Vorsorgeverträge steuerlich und in puncto Anrechenbarkeit im Fall der Arbeitslosigkeit bevorteilt.

Neben der steuerlichen Begünstigung der Beiträge zur privaten Altersvorsorge fördert der Staat die Vorsorge mit sogenannten Riester-Renten durch Zahlung von in den Vertrag einfließenden Zulagen.

Was lohnt sich wann?
Aufgrund unterschiedlicher Schwerpunkte in der Ausgestaltung und Förderung eignen sich die verschiedenen Vorsorgeprodukte je nach persönlicher Situation unterschiedlich gut. Der Wahl eines konkreten Versicherungsvertrags sollte daher eine gründliche Analyse der Berufs-, Einkommens- und Familienverhältnisse vorausgehen.

Eine staatliche Förderung findet durch Zulagen oder steuerliche Vorteile statt, und der Gesetzgeber bietet Fördermöglichkeiten durch verschiedene Vorsorgeprodukte.

Wir bieten Ihnen unverbindliche und kostenfreie Analysen zur privaten Altersvorsorge und die Möglichkeit, sich ausführlich über das Alterseinkünftegesetz und dessen Auswirkungen zu informieren.