Chefarztbehandlung im 1- /2-Bettzimmer
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Ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik ist in den wenigsten Fällen ein angenehmer Vorgang. Umso wichtiger ist es, sich das größtmögliche Maß an Wohlbefinden und die bestmögliche medizinische Behandlung zu sichern.
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankenhausaufenthalte und Behandlungsmethoden im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. Darüber hinaus gehende Leistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt sind vom Patienten üblicherweise selbst zu tragen. Auch die Wahl der Klinik hat der Patient in der Regel nicht in der Hand.
Private stationäre Zusatzversicherungen leisten mehr
Wer frei sein will in seiner Krankenhauswahl, wer ausschließen möchte, im Mehrbettzimmer untergebracht oder von niederrangigen Ärzten behandelt zu werden, benötigt eine private stationären Zusatzversicherung.
In stationären Zusatzversicherungen sind in der Regel die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt, abgesichert, soweit sie über die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Rahmen hinausgehen. Dies gilt üblicherweise für Klinikaufenthalte, die durch Krankheiten und Unfälle ausgelöst werden, aber auch in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung zustande kommende stationäre Krankenhausaufenthalte.
Wahlfreiheit für die Versicherten
Ein durch eine stationäre Zusatzversicherung abgesicherter Patient hat im Rahmen bestimmter Voraussetzung freie Klinikwahl unter öffentlichen wie privat geführten Häusern. Fällt die Wahl auf eine Klinik, die neben der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen anbietet, sollte vor Antritt des Aufenthalts eine Kostenübernahme des Versicherers eingeholt werden.
Freie Wahl hat der Versicherte auch bei der Inanspruchnahme von Chefarztbehandlung oder der Art der Unterbringung: Verzichtet ein Patient auf eine der versicherten Leistungen, reicht also etwa die Behandlung durch einen Facharzt oder ein Mehrbettzimmer aus, zahlt die stationäre Zusatzversicherung üblicherweise einen finanziellen Ausgleich.
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