Private Pflegeversicherung
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Jeder Krankenversicherte in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, neben der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Alle gesetzlich Versicherten sind automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung, als Versicherter bei einer privaten Krankenversicherung besteht die Pflicht, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Pflegepflichtversicherung nicht kostendeckend
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen jedoch leider häufig nicht aus, um alle im Zusammenhang mit der Pflege anfallenden Kosten zu decken. Abhängig von der Pflegestufe werden beispielsweise für eine Heimunterbringung monatlich bis zu 1.432 Euro gezahlt, lediglich in einigen Härtefällen bis zu 1.688 Euro. Die Kosten für einen Heimplatz haben sich inzwischen auf bis zu 3.500 Euro monatlich erhöht. Die Differenz muss vom Versicherten selbst oder den unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen werden.
Individuell vorsorgen mit privater Pflegeversicherung
Um nicht in eine Kostenfalle zu geraten, ist eine individuelle Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit ratsam. Gern analysieren wir Ihre Situation und Ihren individuellen Vorsorgebedarf und unterbreiten Ihnen ein Angebot über Ihre persönliche private Pflegeversicherung.
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