Testsieger Zahnzusatzversicherung - online vergleichen
Die Leistungen für Zahngesundheit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch als Grundversorgung enthalten. Seit Januar 2005 werden ausschließlich befundbezogene Festzuschüsse erstattet. Diese richten sich nicht mehr nach der Behandlungsmethode sondern ausschließlich am zahnärztlichen Befund. Geleistet werden folglich nur noch die Kosten, welche zur Behandlung eines bestimmten Befundes üblich sind. Aufwendungen für Zahnersatz wie z.B. Inlays – passgenaue Füllungen, welche im Labor gefertigt werden und oftmals den auffälligen Amalgamfüllungen vorgezogen werden – gelten als Extras und sind von den Versicherten selbst zu zahlen – sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht.
Eine Zahnzusatzversicherung ist somit eine wertvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte, jedoch deckt auch diese nicht alle Kosten. Tarife sowie die Leistungen können erheblich abweichen.
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Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass angeratene sowie bereits begonnene Behandlungen von der Zusatzversicherung nicht mehr getragen werden.
